REUTTER GMBH SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

Reutter GmbH: Ihr Sachverständigenbüro für
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Menü – Wertermittlung

WERTERMITTLUNG

Wann ist der Zeitpunkt gekommen, sich über den Wert
des Grundbesitzes im Klaren zu werden?
  • Kauf oder Verkauf von Häusern oder Grundstücken
  • Kauf oder Verkauf von Betriebsgebäuden
  • Erbauseinandersetzungen
  • Kreditverhandlungen mit Banken
  • Wertermittlung im Rahmen der Ratingprozesse
  • Wertermittlung im Rahmen von Mandantenberatungen
  • Wertermittlung bei Betriebsübergaben und -übernahmen
  • Ermittlung der Abschöpfungsbeträge durch Werteerhöhungen
    im Geltungsbereich von Sanierungsgebieten
  • Neue Bewertungsverfahren für Ertrags- und Renditeimmobilien
    nach der DCF-Methode (Discounted Cash Flow-Methode)
  • Wertermittlung bei steuerlichen Angelegenheiten mit den Finanzbehörden

WERTERMITTLUNG FÜR WEN?

Wer profitiert von einer
qualifizierten Verkehrswertermittlung?
  • Käufer und Verkäufer
  • Erbengemeinschaften
  • Ehepaare im Scheidungsfalle
  • Beteiligte bei Betriebsübergaben
  • Firmenkäufer und -verkäufer
Weitere Institutionen, die Verkehrs-
wertgutachten zu schätzen wissen:
  • Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien
  • Notare
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Amtsgerichte
  • Aktien- und Kapitalgesellschaften
  • Banken
  • Finanzbehörden

Gerne erstellen wir Ihnen ein
neutrales und unabhängiges
Verkehrswertgutachten
gemäß § 194 BauGB.

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uns

REGEL UND ZIEL EINER WERTERMITTLUNG

Wie regelt sich die Verkehrswertermittlung?

Die Verkehrswertermittlung regelt sich nach den Gesetzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den dazugehörigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR), jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Der Sachverständige handelt frei und unabhängig und ist in seiner Tätigkeit weisungsungebunden.

Ein nach DIA zertifiziertes Mitarbeiterteam aus dem Immobilien- und Liegenschaftsbereich sowie laufende Weiterbildungsmaßnahmen gewährleisten eine qualifizierte und fachgerechte Gutachtenerstellung.

Sie haben die Sicherheit einer unabhängigen Bewertung Ihres Immobilienvermögens. Das Gutachten stellt eine neutrale Basis für Ihre Entscheidungen bei Immobilientransaktionen dar.

Das Ziel der Grundstücksbewertung

Von Ausnahmefällen abgesehen ist das Ziel der Grundstücksbewertung die Ermittlung des Verkehrswertes zum Stichtag. Dieser „wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

Diese recht juristisch ausgerichtete Definition des § 194 BauGB (Baugesetzbuch) besagt indes in aller Klarheit, dass es sich bei dem Verkehrswert um einen Preis und nicht um irgendeinen rechnerischen Wert handelt.

Da ein Großteil des Vermögens in unserer Volkswirtschaft Immobilienvermögen darstellt und in der Regel auch den Großteil des persönlichen Vermögens ausmacht, kommt der richtigen Bewertung dieses Vermögens eine wichtige und tragende Bedeutung zu.

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Tel.: 0 73 81 . 93 46 20

Fax: 0 73 81 . 93 46 29 9

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72525 Münsingen

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